Es gibt zwei Fälle der Gebührenzahlung

Anteilige Gebühren

in Fällen der Erboffenbarung nach:

Der Grad der Verwandtschaft und die Anzahl der Erben

Der geografische Standort der durchzuführenden Forschung

Die Bedeutung der notwendigen Sorgfaltspflicht
(sehr häufiger Nachname, Zugänglichkeit von Dokumenten usw.)

Der Wert des Nachlassvermögens

Unsere Gebühren werden auf der Grundlage des Anteils berechnet, der dem Erben zusteht.
Wenn die Erbverbindlichkeiten größer sind als das Vermögen,
Die Genealogische Studie trägt die Verantwortung für die vorgezogenen Kosten.

Pauschalgebühren

im Falle einer Dezentralisierungsüberprüfung:

Wenn der Genealogen von einem Notar beauftragt wird, eine Erbübertragung zu überprüfen oder zu bestätigen, erfolgt die Vergütung in Form einer zuvor festgelegten festen Gebühr.

Sobald der Auftrag des Genealogen abgeschlossen ist, wird die Rechnung an den Notar geschickt, der sie dann aus den Mitteln bezahlt, die er für den Nachlass besitzt.